Bio-Müll richtig trennen – neue Regeln in vielen Kommunen
Die Anforderungen an die Bioabfall-Entsorgung wurden bundesweit deutlich verschärft. Hintergrund sind strengere Vorgaben der Bioabfallverordnung (BioAbfV), die von Städten und Landkreisen kommunal umgesetzt werden.
Was bedeutet das für Haushalte und Eigentümergemeinschaften?
- „Kompostierbare“ Kunststoff- oder Biofolienbeutel sind in vielen Kommunen nicht mehr erlaubt, da sie sich in den Verwertungsanlagen nicht vollständig zersetze.
- Biotonnen mit Störstoffen wie Plastik, Folien oder falschen Verpackungen können stehen bleiben und werden als „Fehlwurf“ behandelt.
- Das sorgt für zusätzliche Kosten, z. B. für Sonderleerungen zulasten der Gemeinschaft.
Erlaubt sind stattdessen:
- Lose Bioabfälle
- Unbeschichtete Papiertüten
- Zeitungspapier zum Einwickeln
Wichtig:
Die konkrete Ausgestaltung (Kontrollen, Sanktionen, Leerung) wird durch die jeweilige Stadt oder den Landkreis festgelegt.
Expertentipp:
Informieren Sie sich bei Ihrer örtlichen Abfallbehörde über die geltenden Regeln und achten Sie konsequent auf eine saubere Mülltrennung. Das schont die Umwelt sowie die Gemeinschaftskasse.
