Der Mieter zahlt die Nebenkosten nicht. Was tun? Holtz Hausverwaltung

Mieter zahlt Nebenkosten nicht: So gehen Eigentümer (Vermieter) richtig vor

Ein verlässlicher Plan, um als Eigentümer (Vermieter) auf säumige Nebenkostenforderungen zu reagieren.

Fallbeispiel:

Herr Schmitz, ein Eigentümer (Vermieter), bemerkt, dass seine Mieterin, Frau Müller, seit drei Monaten die Nebenkosten nicht bezahlt hat. Er hatte die Nebenkostenabrechnung fristgerecht innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums an Frau Müller gesendet. Frau Müller hatte nach Erhalt der Abrechnung 30 Tage Zeit, um die Nebenkostennachzahlung zu begleichen, ist dieser Verpflichtung jedoch nicht nachgekommen. Herr Schmitz beschließt, die Situation proaktiv anzugehen und folgt diesen Schritten:

Fristen zur Nebenkostenabrechnung:

Eigentümer:

Für die Erstellung der Nebenkostenabrechnung haben Sie als Eigentümer (Vermieter) eine Frist von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums. Innerhalb dieser Frist muss die Nebenkostenabrechnung Ihrem Mieter zugegangen sein.

Mieter:

Ihr Mieter hat nach Erhalt der Nebenkostenabrechnung eine Frist von 30 Tagen, um die Nebenkostennachzahlung zu begleichen. Unabhängig davon, ob der Mieter mit der Abrechnung einverstanden ist, ist die Zahlung innerhalb dieser Frist fällig. Kommt Ihr Mieter seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, befindet er sich in Verzug.

Handlungsmaßnahmen:

Kommunikation:

Herr Schmitz kontaktiert Frau Müller zunächst freundlich, um mögliche Missverständnisse oder finanzielle Schwierigkeiten zu klären. Offene Kommunikation kann oft Probleme im Vorfeld lösen.

Mahnung:

Bleibt die Zahlung weiterhin aus, sendet Herr Schmitz eine schriftliche Mahnung mit einer klaren Zahlungsfrist. In dieser Mahnung weist er auch auf die möglichen Konsequenzen bei weiterer Nichtzahlung hin.

Außerordentliche Kündigung:

Bei weiterhin ausbleibender Zahlung und hohen Rückständen informiert Herr Schmitz Frau Müller über die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung. Dies kann erfolgen, wenn die Mietrückstände zwei Monatsmieten überschreiten.

Klage:

Sollte auch dies keine Wirkung zeigen, leitet Herr Schmitz rechtliche Schritte ein, um die ausstehenden Zahlungen gerichtlich einzufordern. Hierbei können auch Anwalts- und Gerichtskosten auf den Mieter zukommen.

Expertentipp:

Vermeiden Sie solche Situationen, indem Sie regelmäßig die Mieteingänge überprüfen und frühzeitig das Gespräch mit den Mietern suchen. Offene Kommunikation und eine klare Struktur bei Zahlungsverzögerungen sind der Schlüssel.